Informationen über die Landtagswahl
am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie
Sehr geehrte
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die aktuelle Corona-Pandemie und die pandemiebedingten
Einschränkungen werden nach der derzeitigen Entwicklung Auswirkungen auf die am
14. März 2021 stattfindende Landtagswahl in Rheinland-Pfalz haben. Dies gilt
insbesondere für die Stimmabgabe im Wahllokal, wo besondere Schutzmaßnahmen
eingehalten werden müssen.
Bei der Vorbereitung
dieser Wahl werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung
der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen
Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen!
Dazu zählen u. a. folgende Maßnahmen:
• In den Wahlräumen und deren unmittelbaren Zugängen
besteht die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine
Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Eine Ausnahme von dieser
Maskenpflicht gilt nur für die Personen, die durch ein ärztliches Gutachten
eine Befreiung von der Maskenpflicht nachweisen können. Im Wahlraum werden
medizinische Masken für die Fälle vorgehalten, in denen Wählerinnen und Wähler
eine vorgeschriebene Maske vergessen haben.
• Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und
eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume
regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen
und Wählern eingehalten werden kann.
• Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume -
insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne - werden regelmäßig und gründlich
gereinigt.
• Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen
grundsätzlich Schreibstifte bereit. Entweder werden die Stifte nach jeder
Benutzung gereinigt oder jede Wählerin oder jeder Wähler erhält einen neuen und
unbenutzten Schreibstift. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie
allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels
verwenden.
• Jedes Mitglied des Wahlvorstandes
erhält zwei Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2, um sie am Wahltag zu
tragen.
Neben der Urnenwahl haben Sie auch die Möglichkeit der
Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit
dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie
können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail oder über
das Online-Wahlscheinverfahren (Website der Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim)
stellen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen,
Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem
Wahlschein:
• einen Stimmzettel
• einen Stimmzettelumschlag (blau)
• einen Wahlbriefumschlag (hellrot),
den die Gemeinde freigemacht hat, und
• ein
Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre
Stimmen
per Briefwahl abgeben.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch
persönlich beim Wahlamt in der Verwaltungsstelle Heßheim (Zugang über den
Fußweg von der Parkplatzseite zum Hintereingang des ehemaligen Sitzungssaal) beantragen
und abholen.
Dennoch bitten wir Sie,
wenn irgendwie möglich, den Postweg, per E-Mail oder über Online-Formular die Beantragung der Briefwahl zu nutzen!
Lambsheim,
19.02.2021
gez.
Michael Reith
Bürgermeister