Dort werden Sie unter anderem über aktuelle Bekanntmachungen und Mitteilungen zur Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit informiert. Dazu zählen aktuelle Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Hier erhalten Sie neben diesen amtlichen Mitteilungen auch aktuelle Informationen zu Veranstaltungen. Die Amtsblattredaktion nimmt die eingereichten Textvorlagen entgegen und bereitet sie für die Veröffentlichung vor. Das Amtsblatt kann neben öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen (amtlicher Teil) auch kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben und Hinweise auf Veranstaltungen (nichtamtlicher Teil) enthalten. Der amtliche Teil ist dem nichtamtlichen Teil voranzustellen. Bei der inhaltlichen Gestaltung des Amtsblattes, also auch dem nichtamtlichen Teil, sind die gesetzlichen Vorgaben des § 27 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften zu beachten.