Bodenordnung
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Zwischen Wormser Gäßchen und Unterwegsgasse“ in der Gemarkung Kleinniedesheim am 11. Juni 2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
2. schriftformersetzend nach §3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetztes oder
3. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Kleinniedesheim, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau i.d.Pf.
erhoben werden.
Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim und im Internet unter https://www.lambsheim-hessheim.de/bauen-wohnen/bodenordnung/ veröffentlicht.
Landau in der Pfalz, den 18.06.2025
gez. Loos (DS)
Michael Loos
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses
Hinweise:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.