Hintergrund grau

Bodenordnung

Baulandumlegungsverfahren

Bodenordnung

Baulandumlegungsverfahren

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Zwischen Wormser Gäßchen und Unterwegsgasse“ in der Gemarkung Kleinniedesheim am 11. Juni 2025 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.


Der Widerspruch kann

1. in elektronischer Form nach § 3 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,

2. schriftformersetzend nach §3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetztes oder

3. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Kleinniedesheim, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau i.d.Pf.

 

erhoben werden.

Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim und im Internet unter https://www.lambsheim-hessheim.de/bauen-wohnen/bodenordnung/ veröffentlicht.

 

 

Landau in der Pfalz, den 18.06.2025

 

gez. Loos                                                                 (DS)

 

Michael Loos

Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

 

Hinweise:

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.

 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.






  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.