Liebe Bürgerinnen und Bürger,
infolge des Wegfalls des Widerspruchsrechts nach § 36 Abs. 2 BMG, besteht keine Möglichkeit mehr, der Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu widersprechen.
Vor diesem Hintergrund verlieren bereits eingetragene Übermittlungssperren (Bundeswehr) nun ihre Wirkung und sind somit gegenstandslos.
