Kreis erlässt eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Die Verfügungen treten jeweils am Mittwoch, 12. November 2025, in Kraft. Gemäß dieser rechtlich bindenden Vorgaben wird die sogenannte Aufstallung von Geflügel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben) angeordnet.

Keine Vögel unter freiem Himmel halten

Die Verpflichtung zur Aufstallung gilt zunächst bis zum 30. November 2025. Aufstallung bedeutet, dass die Tiere ausschließlich entweder in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf zu halten sind. Gesicherter Auslauf bedeutet, dass er mindestens nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bedeckt ist, zum Beispiel einer undurchlässigen Folie oder einem Vlies, und der Auslauf zu den Seiten hin sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln begrenzt ist, zum Beispiel mit einem Netz.

Keine Geflügelschauen

Außerdem ist die Durchführung von Geflügelbörsen und -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel zum Kauf oder zur Schau gestellt wird, bis auf weiteres untersagt.

Haltung ist beim Veterinäramt zu melden

Auch sind Geflügelhalterinnen und -halter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bislang nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Geflügelhaltung unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.

Kostenloses Online-Seminar

Geflügelhalterinnen und -halter können am Donnerstag, 13. November, am Online-Seminar „Geflügelpest auf dem Vormarsch – wo finde ich Informationen und was kann ich im Falle einer Aufstallung tun?“ vom Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg teilnehmen. Es findet von 19 bis 21 Uhr statt, eine Anmeldung ist notwendig unter https://join.next.edudip.com/de/webinar/fokus-tierwohl-geflugelpest-auf-dem-vormarsch/2580642.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis.


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