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Wahlen

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Die Verbandsgemeindeverwaltung organisiert die nach Bundes- und Landesvorgaben anstehenden Wahlen. Bürgermeisterwahlen, Kommunalwahlen, Landtags- und Bundestagswahlen gehören ebenso dazu wie die Europawahlen

Um diese Aufgabe zu bewältigen, richtet die Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim vor jeder Wahl ein Wahlbüro in einer der Verwaltungsstellen ein.

Die nächste Wahl : Bundestagswahl & Landratswahl 2025

Seit dem 04. Dezember 2024

  • Beantraung Briefwahlunterlagen formlos via Email briefwahl@lambsheim-hessheim.de oder per Post an die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, Mühltorstraße 25, 67245 Lambsheim.

Ab dem 17. Januar 2025

  • Möglichkeit zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen.
  • Den Link finden Sie auf unserer Website sowie auf unseren Instagram- und WhatsApp -Kanälen.
  • Bitte beachten: Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt erst ab dem 10. Februar, da die Stimmzettel ab diesem Datum verfügbar sind.

Ab dem 31. Januar 2025

  • Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt. Ankunft spätestens 02.02.2025.
  • Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie wie gewohnt einen QR-Code zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (falls noch nicht beantragt).
  • Die Online-Beantragung ist bis zum 19. Februar 2025, 12:00 Uhr möglich, da danach eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht garantiert werden kann.

Ab dem 10. Februar 2025

  • Beginn des Versands der Briefwahlunterlagen.

Ab dem 19. Februar 2025, 12:00 Uhr

  • Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch mit Selbstabholung im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten möglich.
  • Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit!

Zusätzlicher Termin:

  • Samstag, 22. Februar 2025, 11:00–12:00 Uhr: Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich.

Alle Unterlagen zur Bundestagswahl und der Landtagswahl finden Sie auf der jeweiligen Seite:

Wahlhelfer:innen sind wahlberechtigte Bürger:innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten, betreuen und überwachen

Hauptaufgabe der Wahlvorstände sind

  • die Überwachung der Wahlhandlung und
  • das Feststellen des vorläufigen Wahlergebnis im Stimmbezirk.

Wahlhelfer:innen werden durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim bestellt.
Jeder Wahlberechtigte ist zur Mitwirkung in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand berechtigt und/oder verpflichtet.
Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Interessierte können sich telefonisch, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache melden oder unseren Online-Service nutzen. 
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von 30,00 Euro ausgezahlt.

Voraussetzungen

Wahlhelfer:innen müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
(Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die min. 3 Monate mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim wohnen)

Hinweise

Aufgaben eines Wahlhelfenden im Einzelnen:

  • Eröffnung der Wahlhandlung
  • Stimmzettel ausgeben
  • Wahlhandlung überwachen
  • Überprüfung der Wahlberechtigung
  • Bürger bei Fragen unterstützen
  • Stimmzettel auszählen
  • Feststellen des vorläufigen Wahlergebnisses


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