Wahlen
Wahlen
Die Verbandsgemeindeverwaltung organisiert die nach Bundes- und Landesvorgaben anstehenden Wahlen. Bürgermeisterwahlen, Kommunalwahlen, Landtags- und Bundestagswahlen gehören ebenso dazu wie die Europawahlen
Um diese Aufgabe zu bewältigen, richtet die Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim vor jeder Wahl ein Wahlbüro in einer der Verwaltungsstellen ein.
Die nächste Wahl : Bundestagswahl & Landratswahl 2025
Seit dem 04. Dezember 2024
- Beantraung Briefwahlunterlagen formlos via Email briefwahl@lambsheim-hessheim.de oder per Post an die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, Mühltorstraße 25, 67245 Lambsheim.
Ab dem 17. Januar 2025
- Möglichkeit zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen.
- Den Link finden Sie auf unserer Website sowie auf unseren Instagram- und WhatsApp -Kanälen.
- Bitte beachten: Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt erst ab dem 10. Februar, da die Stimmzettel ab diesem Datum verfügbar sind.
Ab dem 31. Januar 2025
- Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt. Ankunft spätestens 02.02.2025.
- Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie wie gewohnt einen QR-Code zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (falls noch nicht beantragt).
- Die Online-Beantragung ist bis zum 19. Februar 2025, 12:00 Uhr möglich, da danach eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht garantiert werden kann.
Ab dem 10. Februar 2025
- Beginn des Versands der Briefwahlunterlagen.
Ab dem 19. Februar 2025, 12:00 Uhr
- Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch mit Selbstabholung im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten möglich.
- Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit!
Zusätzlicher Termin:
- Samstag, 22. Februar 2025, 11:00–12:00 Uhr: Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich.
Alle Unterlagen zur Bundestagswahl und der Landtagswahl finden Sie auf der jeweiligen Seite:
Wahlhelfer:innen sind wahlberechtigte Bürger:innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten, betreuen und überwachen
Hauptaufgabe der Wahlvorstände sind
- die Überwachung der Wahlhandlung und
- das Feststellen des vorläufigen Wahlergebnis im Stimmbezirk.
Wahlhelfer:innen werden durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim bestellt.
Jeder Wahlberechtigte ist zur Mitwirkung in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand berechtigt und/oder verpflichtet.
Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Interessierte können sich telefonisch, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache melden oder unseren Online-Service nutzen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von 30,00 Euro ausgezahlt.
Voraussetzungen
Wahlhelfer:innen müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
(Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die min. 3 Monate mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim wohnen)
Hinweise
Aufgaben eines Wahlhelfenden im Einzelnen:
- Eröffnung der Wahlhandlung
- Stimmzettel ausgeben
- Wahlhandlung überwachen
- Überprüfung der Wahlberechtigung
- Bürger bei Fragen unterstützen
- Stimmzettel auszählen
- Feststellen des vorläufigen Wahlergebnisses