Papierschiffe

Wahlen

Wahlen

Wahlen

Die Verbandsgemeindeverwaltung organisiert die nach Bundes- und Landesvorgaben anstehenden Wahlen. Bürgermeisterwahlen, Kommunalwahlen, Landtags- und Bundestagswahlen gehören ebenso dazu wie die Europawahlen.

Um diese Aufgabe zu bewältigen, richtet die Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim vor jeder Wahl ein Wahlbüro in einer der Verwaltungsstellen ein.

Die nächste Wahl : Landtagswahl - 22. März 2026 sowie Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großniedesheim 

Die Landesregierung hat den Termin für die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz festgelegt. Die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz wird am Sonntag, den 22. März 2026, stattfinden. Die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim gehört zum Wahlkreis 35 - Frankenthal (Pfalz).

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Großniedesheim hat den Wahltermin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großniedesheim festgelegt. Der Wahltermin findet ebenfalls am 22. März 2026 statt.

Öffentliche Bekanntmachungen

  • Wahlhelfer gesucht!

    Zur Unterstützung der Durchführung der Landtagswahl und der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großniedesheim werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Interessierte können sich über die Online-Anmeldung an das Wahlamt wenden.

  • Wie setzen sich die Briefwahlunterlagen zusammen?

    Landtag:

    • Wahlbrief (rosa)
    • Stimmzettelumschlag (weiß)
    • Merkblatt Landtag (weiß)
    • Stimmzettel (grau)

    Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister:

    • Wahlbrief (orange)
    • Stimmzettelumschlag (blau)
    • Merkblatt (weiß)
    • Stimmzettel (blau)
  • Wer ist wahlberechtigt ?

    Landtagswahl

    • Wahlberechtigt sind gemäß § 2 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes Rheinland-Pfalz (LWahlG) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tage der Abstimmung oder der Unterzeichnung, im Eintragungsverfahren bei Volksbegehren spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist,
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    • nicht nach § 3 LWahlG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

    Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister

    • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)
    • seit mindestens drei Monaten in der Ortsgemeinde Großniedesheim eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    • nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Wie wird gewählt?

    Die Landtagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.

    • Mit der Wahlkreisstimme (Erststimme) wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat in einem der 52 rheinland-pfälzischen Wahlkreise gewählt. Es gilt das reine Personen- oder Mehrheitswahlrecht: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen in dem jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigt.
    • Die Landesstimme (Zweitstimme) wird für die Landes- und Bezirkslisten der politischen Parteien und Wählervereinigungen abgegeben. Die Landesstimme ist maßgeblich für die proportionale Verteilung der Gesamtsitze im Landtag. 

    Die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister ist eine Direktwahl. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält eine Stimme.


Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.






  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern