Liebe Bürgerinnen und Bürger,
beabsichtigen Sie eine Änderung Ihrer Betriebsanschrift?
Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen ist es nicht mehr erforderlich, Ihr Gewerbe bei der vorher zuständigen Wohnsitzbehörde abzumelden.
Bitte wenden Sie sich stattdessen an unser Bürgerbüro und geben Sie in diesem Zusammenhang als Grund "Verlegung in neuen Meldebezirk" an.
Die Abmeldung Ihres Gewerbes am alten Sitz erfolgt anschließend von Amts wegen und ist für Sie gebührenfrei.
