Wichtige Änderung bei Banküberweisungen ab 5. Oktober 2025: Empfängername und IBAN müssen übereinstimmen
Ab dem 5. Oktober 2025 müssen bei Banküberweisungen der Empfängername und die IBAN (Internationale Bankkontonummer) übereinstimmen. Dies soll die Sicherheit erhöhen und Betrug verhindern.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie eine Überweisung tätigen, wird künftig geprüft, ob der Name des Empfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt. Stimmt etwas nicht, wird die Zahlung abgelehnt.
Damit Ihre Überweisung an die Verbandsgemeindeverwaltung und an die Werke (zum Beispiel für Abwassergebühren) reibungslos funktionieren, geben Sie bitte immer folgenden Empfängernamen an: Verbandsgemeinde Lambsheim-Hessheim
Was müssen Sie tun?
Achten Sie darauf, dass bei Überweisungen der Empfängername und die IBAN korrekt eingegeben sind. Ihre Bank wird Sie gegebenenfalls auf Unstimmigkeiten hinweisen. Falls Sie der Verbandsgemeinde bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts ändern.
Diese Regelung sorgt dafür, dass Zahlungen sicher und fehlerfrei an den richtigen Empfänger gehen.