Wahlen
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Die Verbandsgemeindeverwaltung organisiert die nach Bundes- und Landesvorgaben anstehenden Wahlen. Bürgermeisterwahlen, Kommunalwahlen, Landtags- und Bundestagswahlen gehören ebenso dazu wie die Europawahlen.
Um diese Aufgabe zu bewältigen, richtet die Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim vor jeder Wahl ein Wahlbüro in einer der Verwaltungsstellen ein.
Die nächste Wahl : Landtagswahl - 22. März 2026 sowie Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großniedesheim
Die Landesregierung hat den Termin für die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz festgelegt. Die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz wird am Sonntag, den 22. März 2026, stattfinden. Die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim gehört zum Wahlkreis 35 - Frankenthal (Pfalz).
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Großniedesheim hat den Wahltermin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großniedesheim festgelegt. Der Wahltermin findet ebenfalls am 22. März 2026 statt.
Öffentliche Bekanntmachungen
Wer ist wahlberechtigt (Landtagswahl)?
Wahlberechtigt sind gemäß § 2 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes Rheinland-Pfalz (LWahlG) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tage der Abstimmung oder der Unterzeichnung, im Eintragungsverfahren bei Volksbegehren spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 3 LWahlG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
Wie wird gewählt?
Die Landtagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.
- Mit der Wahlkreisstimme (Erststimme) wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat in einem der 52 rheinland-pfälzischen Wahlkreise gewählt. Es gilt das reine Personen- oder Mehrheitswahlrecht: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen in dem jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigt.
- Die Landesstimme (Zweitstimme) wird für die Landes- und Bezirkslisten der politischen Parteien und Wählervereinigungen abgegeben. Die Landesstimme ist maßgeblich für die proportionale Verteilung der Gesamtsitze im Landtag.
Die Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister ist eine Direktwahl. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält eine Stimme.
