Anmeldung einer Seebestattung

  • Leistungsbeschreibung

    Als Seebestattung wird die Beisetzung der Asche Verstorbener im Meer bezeichnet. Im offenen Meer werden ausschließlich Urnen beigesetzt. Eine Seebestattung ist also nur möglich, wenn der Verstorbene zuvor eingeäschert wurde. In Deutschland finden alle Seebestattungen in den Küstenmeeren der Nordsee und Ostsee statt. Im rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz ist die Seebestattung nicht als eigenständige Bestattungsart anerkannt.

    Eine Seebestattung in oberirdischen Gewässern im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes ist unzulässig.

  • Verfahrensablauf

    Für Informationen zu einer Seebestattung wenden Sie sich an ein Bestattungsinstitut.

    Ein mit Seebestattungen erfahrenes Bestattungsinstitut kann weitere Auskünfte, u. a. über die Zulässigkeit, mögliche Bestattungsgebiete und den Ablauf einer Seebestattung erteilen.

  • Voraussetzungen

    Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

  • Rechtsgrundlage

  • Typisierung

    4

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr Bestattungsinstitut.

Zuständige Abteilungen

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