Obligatorische Streitschlichtung nach den Bestimmungen des Landesschlichtungsgesetzes
Das Schiedsamt ermöglicht eine außergerichtliche Einigung bei bestimmten Streitfällen. Dazu gehören einfache Straftatbestände, beispielsweise Beleidigung, üble Nachrede und Hausfriedensbruch, sowie bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in Geld oder Geldeswert. Der Schiedsmann schlichtet aber auch bei nachbarschaftlichen Problemen, wenn sich der Streit z.B. um Zäune, herüberwachsende Zweige, Grenzbebauung oder ähnliches dreht.
Schiedsamtbezirk Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim, Kleinniedesheim
Stellver. Schiedsmann
Herr Michael Engelmann
Schiedsamtbezirk Lambsheim
Herr Bodo Voll
Stellver. Schiedsmann
Herr Michael Engelmann