Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz hat gemäß § 196 Abs.1 des Baugesetzbuchs in seinen Sitzungen im Zeitraum vom 01.12.2025 bis 22.01.2026 die Bodenrichtwerte für Bauflächen sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung) vom 20.04.2005, in der jeweils gültigen Fassung, zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt.
